Infos für Friedhofsgärtner

Die Marke

Die Wort-Bild-Marke „Memoriam-Garten“ ist markenrechtlich durch den Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) geschützt.

Jeder, der diese Marke für einen Memoriam-Garten nutzen möchte, muss zunächst die Richtlinien für einen Memoriam-Garten erfüllen und einen Lizenzvertrag mit der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH abschließen.

Mit der Einhaltung der Richtlinien wird ein hoher Qualitätsanspruch an die Memoriam-Gärten gestellt. Für diese hohe Qualität steht die Marke.

Die ersten Schritte

Ein gelungener Memoriam-Garten ist immer das Ergebnis einer fairen und ausgewogenen Kooperation zwischen Friedhofsträger und Gewerken zum Vorteil der Friedhofsnutzer. Die Anfänge für ein solches Projekt entstehen meist am „Runden Tisch“, zu dem zunächst alle potentiellen Partner eingeladen werden.

  • Die Gewerke sollten in dieser Kooperation als Arbeitsgemeinschaft (z.B. als e.V.) auftreten oder über die zuständige Treuhandstelle/Genossenschaft für Dauergrabpflege vertreten werden.
  • Die hoheitliche Verantwortung verbleibt in jedem Fall beim Friedhofsträger. Gleiches gilt für die Verkehrssicherungspflicht. Die Anlage sollte nicht privatisiert werden.
  • Die Nutzungsrechte werden über den Friedhofsträger verkauft.
  • Die Nutzungsgebühren orientieren sich an der bestehen Gebührensatzung/-ordnung auf dem Friedhof.
  • Die Vergabe einer Grabstelle ist immer mit dem Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages gekoppelt.
  • Die Gewerke übernehmen die finanziellen Vorleistungen bei der Umsetzung der Gesamtanlage. Die Übernahme von Zusatzleistungen muss zwischen der Verwaltung und den Gewerken geklärt werden.
  • Der Gestaltungs- und Belegungsplan wird durch die Gewerke erstellt und mit dem Friedhofsträger abgesprochen. Die auf dem Friedhof üblichen Grabgrößen sind zu berücksichtigen. Die Vielfalt der Beerdigungsformen sollte sich widerspiegeln.